Entscheidung über Schadenersatzklage nach Germanwings-Absturz
Mehr als elf Jahre nach der Germanwings-Katastrophe entscheidet das Landgericht Braunschweig am Dienstag (11.00 Uhr) über eine Schadenersatzklage von 30 Hinterbliebenen gegen den deutschen Staat. Die Kläger werfen dem in der niedersächsischen Stadt ansässigen Luftfahrtbundesamt vor, dass nicht genügend überwacht worden sei, ob der Kopilot flugtauglich sei. Der Staat habe somit seine Amtspflichten verletzt. Sie fordern Schadenersatz zwischen 500 und 110.000 Euro.
Das Gericht stufte schon vor Verhandlungsbeginn die Aussichten auf einen Erfolg der Klage als gering ein. Bei dem Absturz in den französischen Alpen waren am 24. März 2015 alle 150 Insassen gestorben. Untersuchungen ergaben später, dass der Kopilot die Maschine absichtlich hatte abstürzen lassen. Er war psychisch erheblich vorbelastet und hätte dem Ermittlungsergebnis zufolge nicht fliegen dürfen. Eine Krankschreibung, die auch für den Absturztag galt, verheimlichte er seinem Arbeitgeber.
E.Marmano--LDdC