Nach Rennunfall: BGH prüft Versicherungsschutz von Motorradfahrer
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt am Dienstag (09.00 Uhr) über den Ausschluss von Autorennen vom Unfallversicherungsschutz. In dem Rechtsstreit fordert ein Motorradfahrer Leistungen seiner Unfallversicherung, nachdem er auf einer Rennstrecke einen Unfall erlitt, ohne dabei allerdings an einem Rennen teilgenommen zu haben. (Az. IV ZR 251/25)
Aufgrund einer Klausel besteht der Versicherungsschutz des Manns nicht, wenn er an Rennveranstaltungen teilnimmt, bei denen es um das Erzielen von Höchstgeschwindigkeiten geht. Unfälle bei Übungsfahrten, bei denen es im Wesentlichen auf Durchschnittsgeschwindigkeiten ankommt, sind allerdings versichert. Nach seinem Scheitern vor dem Oberlandesgericht Hamm soll der BGH klären, ob dem Rennfahrer ein Versicherungsschutz zusteht. Wann der BGH sein Urteil fällt, ist noch nicht bekannt.
M.Renzulli--LDdC