Missbrauch in katholischer Kirche: Erzdiözese München zahlt Schmerzensgeld an Betroffenen
Die Erzdiözese München und Freising hat sich mit einem Missbrauchsbetroffenen gerichtlich auf eine Schmerzensgeldzahlung geeinigt. Die Höhe der Zahlung wurde auf Wunsch des Betroffenen nicht veröffentlicht, wie das Landgericht Traunstein am Montag mitteilte. Der Betroffene warf dem Priester Peter H. vor, ihn in den Jahren 1995 beziehungsweise 1996 in Garching an der Alz als Kind sexuell missbraucht zu haben.
2022 verklagte er deshalb in einem Zivilverfahren neben dem Priester unter anderem auch die Erzdiözese München und Freising sowie den emeritierten Papst Benedikt XVI., der am 31. Dezember 2022 starb. Ein eingeholtes psychiatrisches Gutachten kam 2025 zu dem Ergebnis, dass die psychische und soziale Entwicklung des Klägers auch auf den Missbrauch zurückzuführen sei.
Das Gericht schlug daraufhin eine Spanne für eine angemessene Schmerzensgeldzahlung vor. Im Rahmen der Gespräche zur gütlichen Einigung habe die Erzdiözese von Beginn an den Höchstbetrag der gerichtlich vorgeschlagenen Schmerzensgeldspanne angeboten, hieß es weiter. Der Kläger stimmte diesem Angebot zu. Der endgültige Vergleich wurde im vergangenen August gerichtlich festgesetzt.
Das Verfahren gegen Benedikt XVI. wurde nach dessen Tod abgetrennt, weil seine Rechtsnachfolger unklar waren. Da diese noch nicht benannt wurden, ruht das Verfahren derzeit. Die auch gegen den früheren Münchner Erzbischof Friedrich Wetter erhobene Klage wurde bereits 2023 zurückgenommen. Nach der Einigung mit der Erzdiözese nahm der Kläger im vergangenen September auch seine verbliebene Klage gegen den Priester zurück. Das Zivilverfahren ist damit abgeschlossen.
M.Vecchiarelli--LDdC